
„zzgl.“ ist die Abkürzung von „zuzüglich“ und bedeutet: Der genannte Betrag wird noch um weitere Posten erhöht. Aus 100 € zzgl. 19 % MwSt. werden 119 €. Das Gegenstück lautet „abzgl.“ für „abzüglich“.
zzgl.: Bedeutung und Aussprache
Der Duden führt „zzgl.“ als Abkürzung der Präposition „zuzüglich“. Das Wort stammt vor allem aus der Kaufmannssprache und bedeutet „hinzukommend“ oder „hinzuzurechnen“. Als Gegenwort nennt der Duden „abzüglich“.
Gesprochen wird die Abkürzung nicht. Wer „zzgl.“ liest, sagt „zuzüglich“. Auch die Frage, was „zzgl. Preis“ bedeuten soll, löst sich damit auf: Der genannte Preis ist eine Grundlage, auf die weitere Beträge aufgeschlagen werden. Welche das sind, muss der Zusatz nennen, etwa „zzgl. Versand“ oder „zzgl. 19 % MwSt.“. Deshalb sollte der Zusatz nennen, was hinzukommt.
Richtige Schreibung und Grammatik
Die Abkürzung wird kleingeschrieben und mit Schlusspunkt gesetzt: „zzgl.“. Die Schreibung „zuzueglich“ entsteht, wenn der Umlaut ersetzt wird, etwa in Suchanfragen oder auf Tastaturen ohne ü. Im Text ist „zuzüglich“ korrekt. „Zzgl“ ohne Punkt ist ein Schreibfehler, auch wenn er in Preislisten häufig vorkommt.
Beim Fall gilt nach dem Duden: Hinter „zuzüglich“ steht der Genitiv, also „zuzüglich der Versandkosten“. Steht das folgende Substantiv allein im Singular, bleibt es ungebeugt: „zuzüglich Porto“. Im Plural steht der Dativ, wenn der Genitiv nicht erkennbar wäre. Für die Praxis gilt:
- „zzgl. der Kosten“ (Genitiv mit Artikel): richtig.
- „zzgl. Versandkosten“ (Plural ohne Artikel): zulässig, nur der Punkt hinter „zzgl“ darf nicht fehlen.
- „zzgl. Porto“ (Singular ohne Artikel): richtig, das Substantiv bleibt ungebeugt.
- „zzgl. zu den Kosten“: falsch. „Zuzüglich“ ist bereits eine Präposition, ein zusätzliches „zu“ ist doppelt gemoppelt.
Gelegentlich wird behauptet, „zzgl. zu den Kosten“ im Dativ sei die richtige Form. Das widerspricht dem Duden. Ebenso wenig ist „zzgl. Versandkosten“ ein Genitivfehler, wie manche Ratgeber schreiben: Bei einem Plural ohne Artikel ist die Form zulässig; fehlen darf nur der Punkt hinter „zzgl“.
zzgl. MwSt.: So wird gerechnet
„Zzgl. 19 % MwSt.“ bedeutet, dass 19 Prozent auf den Nettopreis aufgeschlagen werden. Der Regelsatz von 19 Prozent ergibt sich aus § 12 Abs. 1 UStG, der ermäßigte Satz von 7 Prozent aus § 12 Abs. 2 UStG. Die Faustregel lautet: Netto × 1,19 = Brutto.
| Nettopreis | Steuersatz | Rechnung | Bruttopreis |
|---|---|---|---|
| 100,00 € | 19 % | 100 × 1,19 | 119,00 € |
| 100,00 € | 7 % | 100 × 1,07 | 107,00 € |
Der Weg zurück ist die Gegenrechnung: Brutto ÷ 1,19 = Netto. Hier liegt ein häufiger Fehler. Wer von 119 € einfach 19 Prozent abzieht (119 × 0,19 = 22,61 €), landet bei 96,39 € statt bei 100 €, also 3,61 € daneben. Richtig steckt im Bruttopreis nur der Anteil 19/119, das sind rund 15,97 Prozent. Bei 7 Prozent beträgt der enthaltene Anteil 7/107, rund 6,54 Prozent.
zzgl. Versand, Pfand, Nebenkosten
In der Praxis steht „zzgl.“ selten allein vor der Steuer. Typisch sind mehrere Zuschläge in einer Rechnung. Ein Beispiel: Ware 100 €, Versand 5 €, Pfand 8 €, dazu 19 % MwSt.
- Pfand gesondert betrachten. Es ist eine rückerstattbare Sicherheit und wird nach § 7 PAngV neben dem Gesamtpreis angegeben, aber nicht in ihn eingerechnet. Daher ist „zzgl. Pfand“ zulässig. Ob Pfand im Einzelfall der Umsatzsteuer unterliegt, hängt von der konkreten Gestaltung ab, deshalb wird es hier getrennt geführt.
- Ware und Versand zusammenzählen: 100 € + 5 € = 105 € netto. Für das Beispiel wird angenommen, dass der Versand wie die Ware mit 19 % besteuert wird; ob das im Einzelfall zutrifft, ist gesondert zu prüfen.
- Steuer aufschlagen: 105 € × 1,19 = 124,95 €, davon 19,95 € Steuer.
- Pfand hinzufügen: 124,95 € + 8,00 € = 132,95 € Zahlbetrag.
| Posten | Netto | Steuer 19 % | Brutto |
|---|---|---|---|
| Ware | 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € |
| Versand | 5,00 € | 0,95 € | 5,95 € |
| Pfand | 8,00 € | keine (Annahme) | 8,00 € |
| Summe | 113,00 € (inkl. 8,00 € Pfand) | 19,95 € | 132,95 € |
Die Reihenfolge ist also: erst die steuerpflichtigen Posten addieren, dann die Steuer auf deren Summe berechnen, zuletzt das Pfand ergänzen. Bei „zzgl. Nebenkosten“ in der Mietwelt oder bei Dienstleistungen gilt dasselbe Prinzip: Der Zusatz muss benennen, was hinzukommt, und die Höhe muss sich nachvollziehen lassen.
zzgl. vs. inkl. vs. abzgl.
„Inklusive“ und „zuzüglich“ sind Gegenpole bei der Frage, ob ein Betrag schon enthalten ist. Bei „inkl.“ steckt er im genannten Preis, bei „zzgl.“ kommt er obendrauf. „Abzgl.“ zieht dagegen etwas ab.
| Angabe | Bedeutung | Beispiel | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| zzgl. | kommt hinzu | 100 € zzgl. 19 % MwSt. | 119 € |
| inkl. | ist enthalten | 119 € inkl. 19 % MwSt. | 119 € (davon 19 € Steuer) |
| abzgl. | wird abgezogen | 100 € abzgl. 3 % Skonto | 97 € |
Wer „zzgl. Versand“ liest, muss mit höheren Kosten rechnen als dem ausgewiesenen Preis. Bei „inkl. Versand“ ist dieser Posten bereits bezahlt.
B2B und B2C: Wo zzgl. MwSt. erlaubt ist
Gegenüber Verbrauchern ist „zzgl. MwSt.“ im Preis grundsätzlich nicht zulässig. Die Preisangabenverordnung verlangt, dass Unternehmer Gesamtpreise nennen. Der Gesamtpreis ist der Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 2 Nr. 3, § 3 Abs. 1 PAngV, in der seit 28.05.2022 geltenden Fassung). Für Verbraucherpreise bestehen praktisch keine Ausnahmen. Privatverkäufer fallen nicht unter die PAngV.
Im Geschäftsverkehr unter Unternehmen (B2B) ist die Netto-Angabe „zzgl. MwSt.“ dagegen üblich. Unternehmen können gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, für sie ist der Nettopreis die relevante Größe. Wer im Online-Handel an Verbraucher und Unternehmen verkauft, muss die Darstellung trennen.
Ein Sonderfall sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Sie dürfen nach Angaben der IHK Regensburg keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen, daher steht bei ihnen weder „inkl.“ noch „zzgl.“ MwSt. Das gilt nach § 19 UStG; eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt dieser Hinweis nicht.
Für den Fernabsatz ist der Hinweis „Preis enthält Umsatzsteuer“ in § 6 PAngV geregelt, nach Darstellung der IT-Recht Kanzlei; im stationären Handel gilt vor allem die Gesamtpreispflicht des § 3. Wer selbst Preise auszeichnet, sollte den aktuellen Gesetzestext prüfen.
Fazit
„Zzgl.“ bedeutet: Was dahinter steht, kommt zum Preis hinzu. Beim Lesen von Angeboten sollte man prüfen, ob Steuer, Versand und Pfand bereits enthalten sind. Beim Schreiben „zzgl.“ mit Punkt setzen und den Genitiv beachten („zzgl. der Versandkosten“). Beim Rechnen Netto × 1,19 für den Aufschlag und Brutto ÷ 1,19 für den Rückweg verwenden. Verbraucher sollten Preise erwarten, die die Umsatzsteuer schon enthalten, Händler sollten im B2C-Geschäft Gesamtpreise nennen.
Häufige Fehler
- „zzgl“ ohne Punkt: Der Schlusspunkt gehört zur Abkürzung.
- „zzgl. zu“: doppelt gemoppelt, „zuzüglich“ braucht kein „zu“.
- 19 Prozent vom Bruttobetrag abziehen: ergibt im Beispiel 96,39 € statt 100 € Netto.
- Pfand in die Steuerberechnung einrechnen, ohne den Einzelfall zu prüfen.
- „Zzgl. MwSt.“ in Verbraucherpreisen: Dort ist der Gesamtpreis anzugeben.
Häufige Fragen
Was meint zzgl.?
Die Abkürzung steht für „zuzüglich“ und kennzeichnet Beträge, die zum genannten Preis noch hinzukommen.
Was heißt zzgl. Versand?
Der angegebene Preis enthält die Versandkosten nicht. Sie werden bei der Bestellung oder in der Rechnung zusätzlich berechnet.
Wie kürze ich zuzüglich ab?
Mit „zzgl.“, klein und mit Punkt. Das Gegenstück „abzüglich“ wird zu „abzgl.“.
Was ist der Unterschied zwischen „zuzüglich“ und „inklusive“?
Bei „zuzüglich“ kommt der Posten zum Preis dazu, bei „inklusive“ ist er im Preis bereits enthalten.
Quellen
- Duden · zuzüglich · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · Umsatzsteuergesetz (§ 12, § 19) · Abruf 10/2026
- Bundesministerium der Justiz · Preisangabenverordnung (§ 2, § 3, § 7) · Abruf 10/2026
- IT-Recht Kanzlei · PAngV und Umsatzsteuer im Fernabsatz · Abruf 10/2026
- IHK Regensburg · Preisangabenverordnung · Abruf 10/2026
- Bundeszentrale für politische Bildung · Seit 50 Jahren: „einschließlich Mehrwertsteuer“ · Abruf 10/2026


