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Abkürzung Mehrwertsteuer: MwSt. oder USt. richtig?

MwSt. ist die vom Duden empfohlene Schreibung, USt. der Begriff im Steuerrecht. Warum beide dieselbe Steuer meinen, was auf Rechnungen steht und welche Kürzel im Ausland gelten.

Text: Redaktion 7 Minuten Lesezeit

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Eine Hand zeigt auf ein Balkendiagramm auf einem Blatt Papier, daneben Kaffeetasse und Laptop auf einem Holztisch.
Foto: Goumbik / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Die Abkürzung für Mehrwertsteuer lautet laut Duden „MwSt.“, mit Punkt und gemischter Groß- und Kleinschreibung. Im deutschen Steuerrecht heißt dieselbe Steuer „Umsatzsteuer“, abgekürzt „USt.“; sie beträgt in der Regel 19 Prozent, ermäßigt 7 Prozent.

Wer eine Rechnung schreibt, ein Formular ausfüllt oder einen Text redigiert, stößt schnell auf die Frage, welches Kürzel stimmt. Die Antwort hängt davon ab, ob Alltagssprache oder Gesetzestext gemeint ist.

Kurzantwort: MwSt. ist die Duden-Schreibung

Der Duden führt „MwSt.“ als empfohlene Schreibung für Mehrwertsteuer. Als alternative Schreibungen nennt er „Mw.-St.“ und „MWST“ (Quelle: Duden, Stichwort MwSt.). Für deutsche Texte gilt damit: MwSt. ist die erste Wahl, die beiden anderen Formen sind erlaubt, aber nicht empfohlen.

Die reine Großschreibung MWST ist vor allem in der Schweiz üblich. Nach Angaben von Wikipedia ist MWST dort die gebräuchliche Schreibweise. In Deutschland wirkt sie dagegen ungewohnt, auch wenn sie im Duden als Variante auftaucht.

Ein Hinweis zur Zeichensetzung: Der Punkt gehört zur Abkürzung. Steht die Abkürzung am Satzende, fällt kein zweiter Punkt an. Wer die Abkürzung ohne Punkt schreibt („MwSt“), weicht von der Duden-Schreibung ab.

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MwSt. oder USt.: Dasselbe, aber nicht dasselbe Wort

Beide Kürzel bezeichnen wirtschaftlich dieselbe Steuer. Rechtlich kennt Deutschland aber nur einen Namen: Das Gesetz heißt Umsatzsteuergesetz (UStG), und die Abkürzung im Recht ist USt. „Mehrwertsteuer“ ist dagegen der umgangssprachliche, ökonomisch geprägte Begriff (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Umsatzsteuergesetz).

Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung ist die Mehrwertsteuer Teil des Preises, wird vom Käufer gezahlt und vom Verkäufer an das Finanzamt abgeführt. Unternehmen können die Vorsteuer abziehen, die ihnen ihre Lieferanten berechnet haben. Dieser Vorsteuerabzug besteht seit 1968 (Quelle: bpb, „Seit 50 Jahren: einschließlich Mehrwertsteuer“).

Eine häufig kopierte Aussage lautet, Umsatzsteuer sei „synonym“ zu Mehrwertsteuer. Das ist verkürzt. Das Umsatzsteuergesetz verwendet ausschließlich den Begriff „Umsatzsteuer“; „Mehrwertsteuer“ kommt als Rechtsbegriff nicht vor. Im gesprochenen Deutsch und auf Kassenbons stehen beide Wörter nebeneinander, im Gesetz und in der Steuererklärung nur eines.

Was steht auf der Rechnung?

Rechnungen von Unternehmen unterliegen dem Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG). Das Umsatzsteuergesetz verwendet ausschließlich den Begriff „Umsatzsteuer“; auf Rechnungen empfiehlt sich daher im Zweifel dieser Gesetzesbegriff. In der Praxis sind beide Bezeichnungen verbreitet: „Umsatzsteuer“ oder „USt.“ entspricht dem Gesetzestext, „MwSt.“ ist der übliche Begriff im Alltag.

Für Verbraucherpreise gilt eine andere Vorschrift: Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) müssen Unternehmer gegenüber Verbrauchern Gesamtpreise angeben. Der Gesamtpreis ist der Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 2 Nr. 3, § 3 Abs. 1 PAngV, in Kraft seit 28.05.2022). Die Verordnung spricht von Umsatzsteuer; auf Preisschildern steht üblicherweise „inkl. MwSt.“, gemeint ist dieselbe Steuer.

Eine Besonderheit betrifft Kleinunternehmer. Nach § 19 UStG darf dort keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen werden; auf solchen Belegen steht weder „inkl.“ noch „zzgl.“ MwSt. Das gilt nach Angaben der IHK Regensburg; im Einzelfall ist der Gesetzestext maßgeblich.

Schreibweisen im Überblick (MwSt., Mw.-St., MWST)

Drei Formen sind für die Mehrwertsteuer im Umlauf. Die Tabelle ordnet sie nach Duden-Status und Verbreitung.

SchreibweiseDuden-StatusTypischer Gebrauch
MwSt.empfohlenDeutschland, Alltag und Geschäft
Mw.-St.alternativVariante laut Duden
MWSTalternativSchweiz üblich
USt.Gesetzesbegriff (UStG)Recht und Steuerverwaltung

Manche Lexikon- und Rätselseiten nennen nur „MwSt.“ als einzige Form. Das ist unvollständig, denn der Duden führt Mw.-St. und MWST ausdrücklich als Alternativen. Umgekehrt ist MWST in Deutschland nicht die Duden-empfohlene Form, auch wenn sie dort als Variante geführt wird.

Wer ein Kürzel mit vier Buchstaben sucht, wie es in Kreuzworträtseln vorkommt, landet bei „MwSt“ (ohne Punkt) oder „MWST“. Beide Formen haben vier Buchstaben; der Punkt der Duden-Schreibung zählt im Rätsel nicht mit.

Internationale Kürzel: VAT, TVA, IVA

Die Mehrwertsteuer ist ein internationales Konzept, und fast jede Sprache hat ein eigenes Kürzel. Für den deutschsprachigen Raum sind MWST in der Schweiz, VAT im Englischen und TVA im Französischen gebräuchlich (Quelle: Wikipedia, Mehrwertsteuer).

Land/SpracheKürzelAusgeschrieben
DeutschlandMwSt. / USt.Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer
SchweizMWSTMehrwertsteuer
EnglischVATvalue added tax
FranzösischTVAtaxe sur la valeur ajoutée
ItalienIVAimposta sul valore aggiunto

Das englische Wort für Mehrwertsteuer lautet also „value added tax“, kurz VAT.

Aktuelle Steuersätze in Deutschland 2026

Deutschland kennt zwei Steuersätze. Der Regelsteuersatz beträgt nach § 12 Abs. 1 UStG 19 Prozent der Bemessungsgrundlage. Der ermäßigte Satz beträgt nach § 12 Abs. 2 UStG 7 Prozent für die dort und in Anlage 2 aufgeführten Umsätze (Quelle: Bundesministerium der Justiz, UStG).

GegenstandSatzBeispiel
Regelsatz19 %Sprudel, Apfelsaft
Ermäßigter Satz7 %Leitungswasser, Äpfel, Bücher
Restaurant, Speisen7 % seit 1.1.2026Verpflegungsdienstleistungen ohne Getränke
Restaurant, Getränke19 %bleiben bei 19 %

Zu den 7-Prozent-Umsätzen zählen nach bpb und Statista Lebensmittel im Handel, Blumen, Bücher und Nahverkehrs-Fahrkarten. Sprudel und Apfelsaft werden mit 19 Prozent besteuert, Leitungswasser und Äpfel mit 7 Prozent.

Gastronomie 2026: Speisen 7 Prozent, Getränke 19 Prozent

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ohne Getränke dauerhaft der Satz von 7 Prozent statt 19 Prozent; Getränke bleiben bei 19 Prozent (Quelle: Bundesregierung, Entlastungen für Pendler und Gastronomie). Die Bundesregierung rechnet laut einer Wiedergabe des Bundesratsbeschlusses durch Hogapage mit einer jährlichen Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro; diese Zahl ist eine Erwartung, kein Ergebnis.

Wie sich das auf einen Restaurantbesuch auswirkt, zeigt eine Beispielrechnung mit einem Menü aus 30 Euro Speise und 10 Euro Getränk, jeweils brutto:

  • Speise: 30,00 € ÷ 1,07 = 28,04 € netto, enthaltene Steuer 1,96 €.
  • Getränk: 10,00 € ÷ 1,19 = 8,40 € netto, enthaltene Steuer 1,60 €.
  • Summe der enthaltenen Steuer: 3,56 € bei 40,00 € brutto, das sind rund 8,9 Prozent vom Bruttobetrag.

Zum Vergleich: Wären wie bis Ende 2025 beide Posten mit 19 Prozent belastet, steckten im selben Bruttobetrag 40 × 19/119 = 6,39 € Steuer, also 2,83 € mehr als nach heutiger Rechnung.

So wird gerechnet: Netto, Brutto und enthaltene Steuer

Wer aus einem Nettopreis den Bruttopreis ermittelt, multipliziert mit 1,19 (Regelsatz) oder 1,07 (ermäßigter Satz). Aus 100,00 € netto werden 119,00 € bzw. 107,00 € brutto. Die Steuer beträgt dann 19,00 € bzw. 7,00 €.

Umgekehrt wird durch 1,19 beziehungsweise 1,07 geteilt. Aus 119,00 € brutto ergeben sich 100,00 € netto. Die enthaltene Steuer macht dabei 19/119, also rund 15,97 Prozent des Bruttobetrags aus, bei 7 Prozent sind es 7/107, rund 6,54 Prozent.

Der verbreitete Fehler ist, 19 Prozent direkt vom Bruttobetrag abzuziehen. Bei 119,00 € ergibt das 22,61 € Steuer und ein falsches Netto von 96,39 € statt 100,00 €. Die Abweichung beträgt 3,61 € je 119 € Brutto, das sind 3,6 Prozent.

Kleine Geschichte: Von 10 Prozent (1968) bis heute

Die Mehrwertsteuer in heutiger Form wurde am 1. Januar 1968 in der Bundesrepublik eingeführt. Der Regelsatz lag bei 10 Prozent, der ermäßigte Satz bei 5 Prozent; die alte Umsatzsteuer lag zuletzt bei 4 Prozent (Quelle: bpb, „Seit 50 Jahren: einschließlich Mehrwertsteuer“, Stand 12/2017).

ZeitpunktEreignisRegelsatzErmäßigt
1968Einführung der Mehrwertsteuer10 %5 %
1983Erhöhung des ermäßigten Satzes16 %7 %
2007Anhebung von 16 auf 19 %19 %7 %
2026Gastro-Speisen dauerhaft 7 %unverändert 19 %unverändert 7 %

Belegt sind für 1983 die Anhebung des ermäßigten Satzes auf 7 Prozent, der seither gilt, sowie für 2007 die Anhebung des Regelsatzes von 16 auf 19 Prozent (Quelle: Statista, 50 Jahre Mehrwertsteuer; BMF UStH § 12).

Die erste Anhebung nach der Einführung erfolgte bereits sechs Monate nach 1968. Seither gab es laut Statista mehrere Erhöhungen des Regelsatzes, von 10 auf 19 Prozent.

Häufige Fehler bei Schreibweise und Gebrauch

  • MWST in deutschen Texten: Die reine Großschreibung ist die Schweizer Form; in Deutschland ist MwSt. die Duden-Empfehlung.
  • Umsatzsteuer als „Synonym“ darstellen: Das Gesetz kennt nur „Umsatzsteuer“, „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachliche Begriff.
  • Steuer vom Brutto berechnen: 19 Prozent von 119 Euro sind nicht die enthaltene Steuer; diese beträgt 19/119.
  • Gastro-Satz pauschal anwenden: Seit 2026 gilt 7 Prozent nur für Speisen, Getränke bleiben bei 19 Prozent.

Häufige Fragen

Wie kürze ich Mehrwertsteuer richtig ab?

Nach dem Duden mit „MwSt.“. Die Varianten „Mw.-St.“ und „MWST“ sind zulässig, aber nicht empfohlen.

Was ist richtig, MwSt. oder USt.?

Beides, je nach Zusammenhang. MwSt. ist die übliche Abkürzung im Alltag, USt. die Abkürzung für den Gesetzesbegriff Umsatzsteuer. Gemeint ist dieselbe Steuer.

Wie lautet die Abkürzung für Mehrwertsteuer mit vier Buchstaben?

„MwSt“ oder „MWST“. Die Duden-Schreibung enthält zusätzlich einen Punkt.

Wie heißt Mehrwertsteuer auf Englisch?

„Value added tax“, abgekürzt VAT.

Wie lautet die Abkürzung für Mehrwertsteuer im Duden?

„MwSt.“ als Empfehlung, daneben „Mw.-St.“ und „MWST“ als alternative Schreibungen.

Fazit

Für Texte, Rechnungsvorlagen und Preisauszeichnungen im Alltag bleibt „MwSt.“ die sichere Schreibung. In Gesetzestexten, Steuererklärungen und gegenüber dem Finanzamt ist „Umsatzsteuer“ beziehungsweise „USt.“ der passende Begriff. Wer für ein Schweizer Publikum schreibt, verwendet MWST. Bei Preisrechnungen lohnt der Blick auf die Basis: Netto mal 1,19 ergibt den Bruttopreis, der enthaltene Steueranteil beträgt 19/119 und nicht 19 Prozent des Bruttos. Und seit 2026 gilt in der Gastronomie für Speisen 7 Prozent, für Getränke weiter 19 Prozent.

Quellen

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