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Schichtmodelle im Überblick: 15, 18, 21 und 4/5-Schicht

Wer in „15-Schicht“ und „5-Schicht“ dasselbe liest, verwechselt Schichten je Woche mit Gruppen. Der Überblick sortiert die gängigen Modelle und prüft, welche gesundheitlich am besten abschneiden.

Text: Redaktion 8 Minuten Lesezeit Aktualisiert:

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Schweißer arbeitet mit Schutzschild und funkensprühender Flamme an einem Metallgitter in einer Werkhalle.
Foto: TA_t / Pixabay, Pixabay-Inhaltslizenz

Schichtmodelle lassen sich über zwei Zahlen ordnen: Die Zahl im Namen „15-, 18- oder 21-Schichtmodell“ bezeichnet die Schichten je Betriebswoche, die Zahl im „4- oder 5-Schicht-System“ dagegen die Zahl der Schichtgruppen. Wer beides verwechselt, vergleicht Modelle, die nichts miteinander zu tun haben. Die Unterscheidung stammt aus der Begriffsklärung im ATOSS-Wiki zu Schichtmodellen.

Wie stark ein Modell Beschäftigte belastet und den Betrieb kostet, hängt an wenigen Stellschrauben: Betriebszeit, Gruppenzahl, Dauer der Schichten, Länge der Nachtblöcke und Rotationsrichtung. Die Modelle werden hier mit den Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abgeglichen.

Hinweis: Der Beitrag beschreibt allgemeine Grundlagen und ersetzt weder eine arbeitsmedizinische Beratung noch eine Rechtsberatung im Einzelfall. Für konkrete Schichtpläne gelten Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung.

Die Grundtypen: Zwei-, Drei-, Vier- und Fünf-Schicht

Am Anfang steht die Frage, wie viele Stunden am Tag der Betrieb laufen soll. Bei 8-Stunden-Schichten deckt eine Schicht ein Drittel des Tages ab, daraus ergeben sich die Grundtypen.

Die drei gängigen Grundmodelle sind das Zwei-, das Drei- und das kontinuierliche Schichtsystem; beim 4-Schicht-System gibt es als Vollkonti-Variante den 21-Schicht-Plan mit vier Gruppen und 42,0 Wochenstunden. Das Zwei-Schicht-System kombiniert Früh- und Spätschicht und deckt etwa 16 Stunden ab. Es kommt ohne Nachtarbeit aus, was es gesundheitlich und organisatorisch vergleichsweise unkompliziert macht. Das Drei-Schicht-System ergänzt die Nachtschicht und deckt 24 Stunden je Tag ab. Ob daraus ein Teil- oder Vollkonti-System wird, entscheidet sich am Wochenende (siehe nächster Abschnitt).

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Vier- und Fünf-Schicht-Systeme bezeichnen keine zusätzlichen Schichtarten, sondern die Zahl der Gruppen, die sich die Schichten teilen. Die Rechnung dahinter ist simpel: Eine Woche hat 168 Stunden. Bei einem Betrieb rund um die Uhr an sieben Tagen müssen diese 168 Stunden auf die Gruppen verteilt werden.

GruppenRechnung (168 h ÷ Gruppen)Ø Wochenstunden
3168 ÷ 356,0 h
4168 ÷ 442,0 h
5168 ÷ 533,6 h

Drei Gruppen scheiden im Vollkonti-Betrieb aus, weil 56 Wochenstunden im Durchschnitt nicht zulässig sind. Die GAWO e. V. führt in ihrer Datenbank der Standardschichtpläne vollkontinuierliche Pläne mit 4, 5, 6, 7, 9, 10 und 11 Schichtgruppen, deren durchschnittliche Wochenarbeitszeit zwischen 33,6 und maximal 44,8 Stunden liegt.

Der Unterschied zwischen vier und fünf Gruppen ist auch ein Kostenunterschied. Wer 5 statt 4 Gruppen einsetzt, braucht bei gleicher Besetzung 25 Prozent mehr Personal: Für 10 besetzte Positionen sind es 50 statt 40 Personen, denn bei vier Gruppen werden 4 × 10 = 40 Personen benötigt, bei fünf Gruppen 5 × 10 = 50 (5 ÷ 4 = 1,25). Angaben von „20 bis 25 Prozent“, wie sie mitunter zu lesen sind, sind ungenau.

Teilkonti oder Vollkonti: der Unterschied

Teilkontinuierliche Systeme ruhen am Wochenende oder laufen ohne Nachtschicht. Vollkontinuierliche Systeme laufen 24 Stunden an 7 Tagen, so beschreibt es das ATOSS-Wiki. Der Unterschied betrifft Betriebszeit, Gruppenzahl und das Wochenende.

Ein häufiger Irrtum betrifft das klassische Drei-Schicht-System. Wer es als „rund um die Uhr an Werktagen von Montag bis Freitag“ beschreibt, meint ein Teilkonti-System, nämlich das 15-Schicht-Modell, und kein Vollkonti-System. Rund um die Uhr heißt im Wortsinn auch am Wochenende, und genau das leistet nur das Vollkonti-System.

  • Teilkonti: Der Betrieb ruht zeitweise, meist am Wochenende. Typisch sind 15 oder 18 Schichten je Woche.
  • Vollkonti: 24 Stunden an 7 Tagen. Bei 8-Stunden-Schichten sind das 21 Schichten je Woche.

Für Beschäftigte bedeutet Teilkonti in der Regel freie Wochenenden, Vollkonti dagegen Wochenendarbeit.

15, 18, 19, 21: was die Zahl im Schichtmodell bedeutet

Die Zahl im Namen gibt an, wie viele Schichten der Betrieb pro Woche besetzt. Dahinter steckt eine einfache Multiplikation aus Betriebstagen und Schichten je Tag.

ModellRechnungBetriebszeitCharakter
15-Schicht5 Tage × 3 SchichtenMo–Fr, 24 hTeilkonti
18-Schicht6 Tage × 3 SchichtenMo–Sa, 24 hTeilkonti
21-Schicht7 Tage × 3 SchichtenMo–So, 24 hVollkonti
14 / 20 Schichten12-h-Schichtenje nach PlanVollkonti-Varianten

Ein Spezialfall ist die 12-Stunden-Schicht. Laut GAWO existieren Vollkonti-Pläne mit 14 beziehungsweise 20 Schichten je Woche, die Zahl „21 Schichten“ gilt nur für reine 8-Stunden-Systeme. Wer also von einem „15-Schichtmodell“ liest, hat nicht automatisch ein 8-Stunden-Modell vor sich.

Auch beim 17- und 19-Schicht-Modell bezeichnet die Zahl die Schichten je Betriebswoche (Begriffsabgrenzung nach ATOSS). Sie sind keine Standardmodelle wie 15, 18 oder 21 und werden in den gängigen Übersichten kaum erklärt; die Zahl besagt lediglich, wie viele Schichten je Woche besetzt werden, nicht aber, welche. Welche Schichten im Einzelnen besetzt werden, muss dem jeweiligen Plan entnommen werden. Die Zahlenlogik lässt sich als Merkregel fassen: 15 = 5 × 3 (Montag bis Freitag), 18 = 6 × 3 (Montag bis Samstag), 21 = 7 × 3 (Vollkonti). Bei 12-Stunden-Schichten fallen je Woche nur 14 oder 20 Schichten an, weil zwei Schichten den Tag abdecken.

Rotationsrichtung und Geschwindigkeit: vorwärts, rückwärts, kurz, lang

Zwei Merkmale bestimmen, wie belastend ein Schichtplan wirkt: in welche Richtung die Schichten wechseln und wie lange die Blöcke gleicher Schichten dauern.

Vorwärts rotierend heißt: Früh, dann Spät, dann Nacht. Rückwärts rotierend läuft Nacht, Spät, Früh. Die BAuA-Prüfliste empfiehlt vorwärts rotierende Schichtfolgen. Zwei Schichtfolgen verletzen laut BAuA-Prüfliste die gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden: Spät-Früh und Nacht-Spät.

Bei der Geschwindigkeit gilt:

  • Schnelle Rotation: kurze Blöcke gleicher Schichten. Die BAuA nennt als Beispiel 2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht.
  • Langsame Rotation: lange Blöcke gleicher Schichten. Der Körper steht länger auf Nacht, ohne sich vollständig anzupassen.

Die BAuA sieht es als wissenschaftlich erwiesen an, dass sich der Körper nicht vollständig an Nachtarbeit anpasst. Daraus leitet sie kurze Nachtschichtblöcke ab. Die Empfehlung lautet höchstens drei aufeinanderfolgende Nachtschichten und die Vermeidung von Dauernachtarbeit.

Schichtmodelle im Vergleich

Die folgende Tabelle bringt Betriebszeit, Schichten je Woche, Gruppen und Wochenstunden zusammen. Die Stundenwerte bei vier und fünf Gruppen folgen aus der 168-Stunden-Rechnung der GAWO. Wo die Quellen keine festen Werte nennen, steht „variabel“.

ModellBetriebszeitSchichten/WocheGruppenØ Wochenstunden
Zwei-Schichtca. 16 h/Tagvariabelvariabelvariabel
15-Schicht (Teilkonti)Mo–Fr, 24 h15variabelvariabel
18-Schicht (Teilkonti)Mo–Sa, 24 h18variabelvariabel
21-Schicht, 4 Gruppen24 h an 7 Tagen21442,0 h
21-Schicht, 5 Gruppen24 h an 7 Tagen21533,6 h
12-h-Vollkonti24 h an 7 Tagen14 oder 20variabelvariabel

Ein Zahlenbeispiel aus den verfügbaren Quellen sollte kritisch gelesen werden: Mitunter wird für das 5-Schicht-Modell eine Wochenarbeitszeit von 35 Stunden genannt. Der rechnerische Standardwert für 8-Stunden-Schichten ist 33,6 Stunden (168 ÷ 5). Die 35 Stunden sind kein Standardwert.

Ein weiterer Baustein ist die Frage, wie viele Tage frei bleiben. Rechnerisch fallen bei 21 Schichten je Woche im Jahr pro Person etwa 274 Schichten bei vier Gruppen und etwa 219 bei fünf Gruppen an (21 × 52,14 ÷ Gruppenzahl). Das ergibt grob 91 beziehungsweise 146 schichtfreie Kalendertage, vor Urlaub, Feiertagen und Zeitausgleich.

Wann welches Modell passt

AusgangslageNaheliegendes Modell
Betrieb nur werktags nötig15-Schicht (Teilkonti)
Samstagsproduktion, Sonntag ruht18-Schicht (Teilkonti)
Anlage darf nie stillstehen, Personalbudget knapp21-Schicht mit 4 Gruppen (42,0 h)
Anlage darf nie stillstehen, Gesundheit und Freizeit im Vordergrund21-Schicht mit 5 Gruppen (33,6 h)
Nachtarbeit ganz vermeidenZwei-Schicht-System

Welches Modell ist das gesündeste?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber Kriterien. Die BAuA nennt für gesundheitsverträgliche Schichtpläne mehrere Punkte, an denen sich jedes Modell messen lässt:

  • Höchstens drei aufeinanderfolgende Nachtschichten, keine Dauernachtarbeit.
  • Vorwärts rotierende Schichtfolgen.
  • Nach einer Nachtschichtphase möglichst 48 Stunden Ruhe.
  • Frühschichtbeginn nicht vor 6 Uhr.
  • Kurze Wechsel, etwa 2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht.
  • Keine Folgen, die die gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden verletzen (Spät-Früh, Nacht-Spät).

Gemessen daran schneidet ein Vollkonti-Plan mit kurzer, vorwärts laufender Rotation am besten ab. Ein 5-Gruppen-System hat dabei mit 33,6 Stunden die geringste Wochenarbeitszeit, ein 4-Gruppen-System kommt auf 42,0 Stunden. Ob die BAuA-Kriterien erfüllt sind, entscheidet aber der konkrete Plan, nicht die Gruppenzahl allein. Das Zwei-Schicht-System vermeidet die Nachtbelastung ganz, setzt aber voraus, dass der Betrieb keine Nachtproduktion braucht.

Die gesetzliche Ausgangslage ist bei Nachtarbeit streng: Nachtzeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist 23 bis 6 Uhr (Bäckereien und Konditoreien 22 bis 5 Uhr), Nachtarbeit liegt vor, wenn mehr als zwei Stunden dieser Zeit gearbeitet werden. Die werktägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern darf 8 Stunden nicht überschreiten, eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist nur bei Ausgleich innerhalb von einem Kalendermonat oder vier Wochen möglich (§ 6 Abs. 2 ArbZG). Nachtarbeitnehmer dürfen sich vor Beginn und danach alle drei Jahre, ab 50 Jahren jährlich, arbeitsmedizinisch untersuchen lassen (§ 6 Abs. 3 ArbZG).

Eine Nebenbemerkung zur Praxis: Wer ein Nachtschichtbeispiel von 22 bis 6 Uhr nennt, darf nicht davon ausgehen, dass alle Stunden Nachtzeit im Sinne des ArbZG sind. Diese beginnt erst um 23 Uhr, steuerlich dagegen schon um 20 Uhr. Zuschläge für Nachtarbeit sind ein eigenes Thema und werden hier nicht behandelt.

Wer entscheidet? Betriebsrat und Mitbestimmung nach § 87 BetrVG

Das Schichtmodell wählt der Arbeitgeber nicht allein. Der Betriebsrat hat nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei Lage und Verteilung der Arbeitszeit, und das schließt Schichtmodell und Schichtplan ein. Der DGB weist in seinem Ratgeber Schichtarbeit darauf hin.

In der Praxis bedeutet das: Wo es einen Betriebsrat gibt, wird das Modell in der Regel in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Dort stehen Rotationsrichtung, Blocklängen, Ausgleichstage und Regeln für Schichttausch. Die BAuA-Kriterien eignen sich als Verhandlungsgrundlage, weil sie sich auf arbeitswissenschaftliche Befunde stützen und nicht auf Einzelmeinungen.

Wie verbreitet Schichtarbeit ist, zeigt der DGB-Ratgeber: Der Anteil der Beschäftigten in Schichtarbeit stieg von 1992 bis 2016 von 11,5 auf 17,4 Prozent.

Fazit

Zwei Zahlen reichen zum Einordnen eines Modells: Schichten je Woche (15, 18, 21 oder 14/20 bei 12-Stunden-Schichten) und Gruppen (4 oder 5). Für Betriebe mit durchgehendem Bedarf bringt das 5-Gruppen-Vollkonti mit 33,6 Wochenstunden die geringere Wochenarbeitszeit, kostet aber 25 Prozent mehr Personal als vier Gruppen. Das 4-Gruppen-System mit 42,0 Stunden ist die Sparvariante. Wo Nachtarbeit verzichtbar ist, vermeidet das Zwei-Schicht-System die Nachtbelastung ganz; auch hier gilt die Mindestruhezeit von 11 Stunden, die die Folge Spät-Früh verletzt. Bei der Auswahl sollten Betriebsrat und Arbeitgeber die BAuA-Kriterien als Prüfliste verwenden: höchstens drei Nächte am Stück, vorwärts rotierend, 48 Stunden Ruhe danach.

Quellen

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