
Conti-Schicht bedeutet Arbeit in einem Betrieb, der an allen 168 Stunden der Woche läuft. Bei vier Schichtgruppen liegt die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei 42 Stunden, bei fünf Gruppen bei 33,6 Stunden, und rechnerisch bleiben etwa 91 beziehungsweise 146 Kalendertage im Jahr schichtfrei.
Die Schreibweisen „Contischicht“, „Conti-Schicht“ und „Konti-Schicht“ meinen dasselbe: kontinuierliche Schichtarbeit, kurz Konti. Wie das konkret aussieht, hängt an der Zahl der Schichtgruppen und am Rhythmus. Beides lässt sich nachrechnen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt weder arbeitsmedizinische Beratung noch Rechtsberatung. Maßgeblich sind der eigene Arbeitsvertrag, ein geltender Tarifvertrag und eine Betriebsvereinbarung.
Was ist die Conti-Schicht?
Eine Woche hat 168 Stunden. Ein vollkontinuierlicher Betrieb deckt alle ab, also 24 Stunden an 7 Tagen. Teilkontinuierliche Systeme ruhen dagegen am Wochenende oder laufen ohne Nachtschicht, so die Definition im Schichtmodell-Wiki von ATOSS. Wer „Conti“ sagt, meint im Alltag meist die Vollvariante mit Früh-, Spät- und Nachtschicht samt Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
Typische Branchen sind Chemie, Stahl, Glas, Papier und Energieversorgung, überall dort, wo Anlagen nicht heruntergefahren werden sollen. Krankenhaus oder Polizei laufen ebenfalls rund um die Uhr, werden aber häufig nach eigenen Tarif- und Dienstplanregeln organisiert (etwa TVöD) und sind deshalb nicht pauschal mit dem Industrie-Konti gleichzusetzen.
4 oder 5 Gruppen? Die Rechnung hinter 42 und 33,6 Stunden
Die Wochenstunden ergeben sich aus einer einzigen Division: 168 Betriebsstunden geteilt durch die Zahl der Schichtgruppen. Die GAWO e. V. führt in ihrer Datenbank der Standardschichtpläne genau diese Werte auf: 42,0 Stunden bei 4 Gruppen, 33,6 Stunden bei 5 Gruppen, jeweils mit 21 Schichten à 8 Stunden pro Woche.
| Schichtgruppen | Rechenweg | Wochenstunden (Schnitt) | Freie Tage/Jahr (rechnerisch) |
|---|---|---|---|
| 3 | 168 ÷ 3 | 56 h | nicht zulässig im Vollkonti |
| 4 | 168 ÷ 4 | 42 h | ca. 91 Tage |
| 5 | 168 ÷ 5 | 33,6 h | ca. 146 Tage |
Die GAWO nennt Standardpläne mit 4, 5, 6, 7, 9, 10 und 11 Gruppen; die durchschnittliche Wochenarbeitszeit schwankt dort zwischen 33,6 und höchstens 44,8 Stunden. Es gibt außerdem Pläne mit 12-Stunden-Schichten, bei denen pro Woche 14 oder 20 statt 21 Schichten anfallen. Die Zahl „21 Schichten“ gilt nur für reine 8-Stunden-Systeme.
Eine Falle liegt im Namen: Beim „21-Schichtmodell“ bezeichnet die Zahl die Schichten je Betriebswoche, beim „4- oder 5-Schicht-System“ dagegen die Zahl der Gruppen. Das erklärt ATOSS ausdrücklich.
Für den Betrieb hat die Gruppenzahl einen klaren Preis. Je besetzter Position braucht ein 5er-System 5 statt 4 Personen, also 25 % mehr Personal (5 ÷ 4 = 1,25). Für 10 besetzte Positionen sind das 40 Personen im 4er-System und 50 im 5er-System. Die gelegentlich genannte Spanne „20 bis 25 Prozent“ ist rechnerisch ungenau, es sind exakt 25 %.
Wichtig für die Praxis: 42 bzw. 33,6 Stunden sind die Brutto-Planarbeitszeit des Schichtplans. Liegt die vertragliche Wochenarbeitszeit darunter, etwa bei 35 Stunden, wird die Differenz über Freischichten ausgeglichen. Liegt sie darüber, kommen zusätzliche Schichten („Bringschichten“) hinzu. Welche Regelung gilt, steht im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.
Wie viele freie Tage bringt Conti wirklich?
Die Rechnung dafür ist offen nachvollziehbar. Pro Person und Jahr fallen 21 Schichten × 52,14 Wochen ÷ Gruppenzahl an.
- 4 Gruppen: 21 × 52,14 ÷ 4 ≈ 274 Schichten, also 365 − 274 ≈ 91 freie Kalendertage.
- 5 Gruppen: 21 × 52,14 ÷ 5 ≈ 219 Schichten, also 365 − 219 ≈ 146 freie Kalendertage.
Diese Werte sind rechnerische Größen. Urlaub und Feiertage sind darin nicht gesondert abgezogen, sie werden im Betrieb auf Schichten angerechnet. Wie viele Freischichten tatsächlich anfallen, hängt von der Vertragsarbeitszeit ab (siehe oben). Als Größenordnung taugen 91 und 146 Tage aber gut: Vier-Gruppen-Beschäftigte haben im Schnitt jeden vierten Tag frei, Fünf-Gruppen-Beschäftigte etwa jeden zweiten bis dritten.
So sieht ein typischer Rhythmus aus
Eines der verbreiteten Muster ist die Folge 2-2-2-4: zwei Frühschichten, zwei Spätschichten, zwei Nachtschichten, dann vier freie Tage, insgesamt ein Zyklus von 10 Tagen. Diese Folge (F-F-S-S-N-N und vier freie Tage) erfordert 5 Gruppen. Bei nur zwei freien Tagen am Ende genügen 4 Gruppen. Wer beide Varianten gleichsetzt, rechnet falsch.
Die Folge läuft vorwärts: Früh, dann Spät, dann Nacht. Genau das empfiehlt die BAuA in ihrer Prüfliste zur Schichtarbeit, ebenso kurze Wechsel wie 2 Früh, 2 Spät, 2 Nacht und eine Frühschicht nicht vor 6 Uhr. Als Empfehlung ist das keine gesetzliche Pflicht, aber ein verbreiteter arbeitswissenschaftlicher Maßstab. Von langen Wechselrhythmen, etwa wochenweisem Wechsel, rät die BAuA eher ab.
Was Gesetz und Arbeitswissenschaft vorgeben
Das Arbeitszeitgesetz kennt eine Nachtzeit von 23 bis 6 Uhr (§ 2 Abs. 3). Als Nachtarbeit gilt jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden dieser Zeit umfasst. Die werktägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern darf 8 Stunden nicht überschreiten; bis zu 10 Stunden sind nur zulässig, wenn binnen eines Kalendermonats oder vier Wochen im Schnitt 8 Stunden erreicht werden (§ 6 Abs. 2). Nachtarbeitnehmer dürfen sich vor Beginn der Tätigkeit und danach mindestens alle drei Jahre arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, ab 50 Jahren jährlich (§ 6 Abs. 3).
Im Alltag zählen vor allem zwei Regeln.
- Elf Stunden Ruhe: Zwischen zwei Schichten muss die gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden liegen. Laut BAuA-Prüfliste verletzen die Folgen Nacht-Spät und Spät-Früh diese Grenze. Eine Spätschicht unmittelbar nach einer Nachtschicht unterschreitet die 11 Stunden und ist deshalb kein zulässiger Plan.
- Maximal drei Nachtschichten am Stück: Das empfiehlt die BAuA, ebenso den Verzicht auf Dauernachtarbeit. Nach einem Nachtblock gelten möglichst 48 Stunden Ruhe als sinnvoll. Der Hintergrund: Der Körper passt sich nach BAuA-Einschätzung nicht vollständig an Nachtarbeit an.
Wie viele Tage man am Stück arbeiten darf, hängt vom Schichtplan ab. Als Orientierung nennt die BAuA höchstens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage.
Schichtmodell und Schichtplan sind mitbestimmungspflichtig: Der Betriebsrat hat nach § 87 BetrVG bei Lage und Verteilung der Arbeitszeit mitzubestimmen, wie der DGB in seinem Ratgeber zu Schichtarbeit festhält.
Lohnt sich Conti finanziell?
Der Grundlohn für Nachtarbeit wird um Zuschläge ergänzt. Das ArbZG verlangt ohne tarifliche Regelung einen „angemessenen“ Zuschlag oder bezahlte freie Tage (§ 6 Abs. 5), nennt aber keine Prozentzahl. Das Bundesarbeitsgericht hält ohne besondere Umstände 25 % auf den Bruttostundenlohn für regelmäßig angemessen, bei Dauernachtarbeit 30 % (Az. 10 AZR 423/14). Das sind Richtwerte für Beschäftigte ohne Tarifbindung, bei Tarifvertrag gehen dessen Regeln vor. Tarifliche Regeln können davon abweichen; im öffentlichen Dienst (TVöD) liegt der Nachtzuschlag laut Wikipedia bei 20 % (Zeit 21–6 Uhr).
Steuerlich sind Nachtzuschläge nach § 3b EStG bis 25 % des Grundlohns frei (Nachtzeit steuerlich 20 bis 6 Uhr). Für die Stunden von 0 bis 4 Uhr gelten 40 %, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr begonnen wurde. Der Grundlohn wird mit höchstens 50 Euro je Stunde angesetzt. In der Sozialversicherung bleiben Zuschläge nur bis zu einem Grundlohn von 25 Euro je Stunde beitragsfrei.
Ein Beispiel bei 20 Euro Grundlohn und einer Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr:
| Zeitfenster | Stunden | Satz | Zuschlag |
|---|---|---|---|
| 22–0 Uhr | 2 h | 25 % | 10,00 € |
| 0–4 Uhr | 4 h | 40 % | 32,00 € |
| 4–6 Uhr | 2 h | 25 % | 10,00 € |
| Summe | 8 h | – | 52,00 € |
52 Euro ist die steuerfreie Obergrenze für diese Schicht, bei Grundlohn bis 25 Euro auch beitragsfrei. Zum Vergleich: Der BAG-Richtwert von 25 % auf die sieben Stunden der gesetzlichen Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) ergäbe 7 × 5,00 = 35,00 Euro. Was tatsächlich gezahlt wird, bestimmen Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Steuerfrei ist ein Zuschlag außerdem nur, wenn er für tatsächlich geleistete Arbeit in den begünstigten Zeiten einzeln nachgewiesen wird; pauschale Zuschläge als Teil einer einheitlichen Vergütung sind es nicht.
An Sonn- und Feiertagen kommen weitere Zuschläge hinzu: 50 % am Sonntag, 125 % an gesetzlichen Feiertagen, 150 % an Heiligabend ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai. Nachtzuschläge können zusätzlich gezahlt werden, die Sätze addieren sich. Das ergibt am Sonntag 75 bis 90 %, am 25. Dezember 175 bis 190 % als steuerfreie Obergrenze.
Gesundheit und Privatleben: Was belegt ist
Die Frage, ob Conti „auf Dauer kaputt macht“, lässt sich seriös nur eingeschränkt beantworten. Belegt ist laut BAuA, dass der Körper sich nicht vollständig an Nachtarbeit anpasst. Daraus leitet die Behörde ihre Gestaltungsempfehlungen ab: kurze Nachtblöcke, vorwärts rotierende Pläne, ausreichend Ruhe, möglichst keine Dauernachtarbeit. Je besser ein Plan diese Kriterien erfüllt, desto geringer fällt die Belastung aus. Pauschale Aussagen wie „Nachtarbeit macht krank“ lassen sich daraus nicht ableiten, individuelle Unterschiede sind groß.
Schichtarbeit betrifft viele: Nach DGB-Angaben stieg der Anteil der Beschäftigten in Schichtarbeit von 1992 bis 2016 von 11,5 auf 17,4 Prozent. Praktisch hilft Folgendes.
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach § 6 ArbZG nutzen, sie sind für Nachtarbeitnehmer vorgesehen.
- Den Schichtplan auf die oben genannten Kriterien prüfen: 11 Stunden Ruhe, höchstens drei Nächte in Folge, vorwärts rotierend.
- Soziale Termine gezielt auf die langen Freiphasen legen, statt auf einzelne freie Wochenenden zu hoffen.
Bei Beschwerden wie anhaltenden Schlafstörungen ist der Betriebsarzt eine erste Anlaufstelle.
Fazit: Für wen sich das Modell eignet
Conti lohnt sich vor allem, wenn ein 5-Gruppen-Plan mit rund 33,6 Wochenstunden und etwa 146 freien Tagen geboten wird, die Zuschläge im Tarifvertrag klar geregelt sind und der Plan die BAuA-Empfehlungen erfüllt. Im 4-Gruppen-System mit 42 Wochenstunden fällt die Bilanz deutlich nüchterner aus: weniger freie Tage, dieselbe Nacht- und Wochenendbelastung. Vor einem Wechsel in die Conti-Schicht sollten Interessierte den Schichtplan, die Zahl der Gruppen, die Vertragsarbeitszeit und die Zuschlagsregelung schriftlich erfragen. Wer Dauernachtarbeit oder Wechsel wie Nacht-Spät im Plan findet, kann den Betriebsrat einschalten.
Quellen
- GAWO e. V. · Datenbank Standardschichtpläne Vollkonti · Abruf Oktober/2026 · gawo-ev.de
- ATOSS · Wiki Schichtmodelle · Abruf Oktober/2026 · atoss.com
- BAuA · Atypische Arbeitszeitlagen / Prüfliste Schichtarbeit · Abruf Oktober/2026 · baua.de
- BAuA · baua: Fokus Nachtarbeit und Dauernachtarbeit · Abruf Oktober/2026 · baua.de
- Bundesministerium der Justiz · Arbeitszeitgesetz § 6 · Abruf Oktober/2026 · gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium der Justiz · Einkommensteuergesetz § 3b · Abruf Oktober/2026 · gesetze-im-internet.de
- Bundesarbeitsgericht · Urteil 10 AZR 423/14 (via LTO) · Abruf Oktober/2026 · lto.de
- Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) § 1 · Abruf Oktober/2026 · buzer.de
- DGB · Ratgeber Schichtarbeit · Abruf Oktober/2026 · dgb.de

